Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Leistungsgegenstand

1.1 Bee-fit Fitness & Personaltraining, vertreten durch Sabine Wenzel, verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Sollte keine weitere Vereinbarung getroffen worden sein, kann eine gebuchte Trainingseinheit nur durch den Kunden persönlich und von keiner anderen Person in Anspruch genommen werden. Sollte der Kunde jedoch krankheitsbeding verhindert sein, kann nach Absprache mit bee-fit die gebuchte Trainingseinheit auch auf eine andere Person übertragen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Personaltraining

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 45 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vor Beginn der ersten Trainingseinheit mit dem Kunden individuell abgestimmt.

2.3 Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass er im vollen Umfang sporttauglich ist. Sollte der Kunde etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit haben, so informiert er bee-fit vor Abschluss der Auftragsvereinbarung, oder unverzüglich nach Auftreten der Einschränkung. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig. Sollte während der Betreuung eine akute gesundheitliche Einschränkung des Kunden entstehen, hat er dies bee-fit unverzüglich mitzuteilen.

3. Online Training

3.1 Das Kursangebot ergibt sich aus dem Online-Kursplan, der auf der Homepage www.bee-fit.de veröffentlicht wird und beinhaltet Fitness- und Athletiktraining. Es steht bee-fit frei, die Kurspläne nach eigenem Ermessen und Bedarf immer und jederzeit zu ändern.

3.2 Ebenso stellt bee-fit Einheit auf Abruf (on demand) online bereit. Diese stehen nur für die Zeit der Mitgliedschaft zur Verfügung und werden variieren.

3.3 Live-Workouts und / oder On demand Workouts dürfen von den Teilnehmern nicht aufgezeichnet oder vervielfältigt werden.

3.4 Urlaub und Krankheit: Bee-fit kann bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr urlaubsbedingt das Training einstellen. Die Urlaubszeiten werden spätestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben. Ferner ist bee-fit berechtigt, bei Krankheit ein Trainingsvideo anstatt ein Live-Workout auszustrahlen.

3.5 Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, berechtigen Änderungen des Kursplanes das Mitglied weder zur Kündigung noch zur Minderung des Mitgliedsbeitrages.
4. Sonstige Leistungen

4.1 bee-fit steht Ihren Kunden außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von bee-fit.
5. Haftung

5.1 Bee-fit schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

5.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

5.3 Bee-fit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

5.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von bee-fit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Bee-fit übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

5.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von bee-fit um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

5.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kunde erhält eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft, auf Basis dessen die monatlichen Beiträge zu zahlen sind.

6.2 Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 01. eines Monats im Voraus fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei bee-fit.

6.3 Für alle individuell vereinbarten Leistungen und oder Waren erhält der Kunde von bee-fit eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.

6.4 Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
7. Sonstige Kosten

7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

7.3 Kauft bee-fit im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von bee-fit.
8. Verhinderung und Ausfall

8.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden (innerhalb der regulären Geschäftszeiten) vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

8.3 In Ausnahmefällen (Krankheit der bee-fit Trainerin, Urlaubszeit, etc.) wird die Trainingseinheit mindestens 6 Stunden vor Trainingsbeginn verschoben, falls nicht nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen kann.
9. Ersatzansprüche

9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch bee-fit können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
10. Datenschutz

10.1 Die personenbezogen Daten des Kunden werden von bee-fit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.


10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
11. Geheimhaltung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von bee-fit Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.


11.2 Bee-fit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12. Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.


13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbare Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.


13.3 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Düren vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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